Waffenbesitzkarte: Erteilung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Formulare
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift
- SEPA-Lastschriftmandat, Ermächtigung zum Einzug von Zahlungen mittels Lastschrift für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses