Förderung und Beratung für Unternehmen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Sie wollen Ihr Unternehmen erweitern, Prozessabläufe optimieren, eine Innovation zur Marktreife bringen oder sich im Ammerland ansiedeln? Sie beschäftigen sich mit Fragen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder der Unternehmensnachfolge?
Wir informieren Sie gerne und recherchieren nach passenden Fördermöglichkeiten zu Ihren individuellen Vorhaben und begleiten Sie auf Wunsch auf dem Weg zu einer erfolgreichen Antragstellung.
Sprechen Sie uns an!
Antragsunterlagen
Finanzhilfen EU - Bund - Land
Die erforderlichen Antragsunterlagen für europäische, Bundes- oder Landes-Förderprogramme entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktbeschreibungen, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zusenden. Über die jeweiligen Internetportale können Sie auch einzelne Formulare herunterladen.
Kreiseigene Förderung
Bei einer Antragstellung für Zuschüsse nach dem Programm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Ammerland werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Investitionen:
- Antragsformular
- Vollmacht bei abweichendem Ansprechpartner
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (unbeglaubigte Kopie)
- evtl. KMU-Berechnungsbogen (Hinweise zur KMU-Berechnung)
- Beschreibung der geplanten Investition/Maßnahme
- Fragebogen zur de-minimis-Beihilfe
- Investitionsgüterliste
- Baukostenberechnung nach DIN 276 (nur bei Baumaßnahmen)
- detaillierter Businessplan (nur bei Existenzgründungen)
- Zusatzvereinbarung zum Nutzungsvertrag
Bei nicht investiven Maßnahmen:
- Antragsformular
- Aufstellung der Ausgaben
- Fragebogen zur de-minimis-Beihilfen
- Vollmacht bei abweichendem Ansprechpartner
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (unbeglaubigte Kopie)
- evtl. KMU-Berechnungsbogen
- Beschreibung der geplanten Investition/Maßnahme
Welche Fristen muss ich beachten?
Finanzhilfen EU - Bund - Land
Je nach Förderprogramm sind unterschiedliche Antragsfristen zu beachten. Grundsätzlich ist der Antrag auf Förderung in den meisten Förderprogrammen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Wir informieren Sie gerne im Einzelfall.
Kreiseigene Förderung
Der Antrag auf Förderung nach der kreiseigenen Richtlinie muss vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars beim Landkreis Ammerland gestellt werden. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten.
Fördermöglichkeiten
Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, des Landes und der Europäischen Union (EU) unterstützen Unternehmen in vielfältiger Form, wenn es darum geht, dafür Kapital zu beschaffen. Die Förderung von EU, Bund und Land erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften, der Bundes- und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien. Die Förderdatenbank unterstützt bei der Suche nach den passenden Förderprogrammen.
Auch der Landkreis Ammerland und seine Gemeinden stellen Mittel über das kreiseigene Programm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)zur Verfügung. Förderfähig sind beispielsweise Existenzgründungen, Unternehmenserweiterungen oder -sicherungen, wenn damit neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Zuschüsse können daneben auch zur Durchführung investitionsvorbereitender Maßnahmen gewährt werden.
Ergänzende Informationen
Beratung
Unternehmen brauchen engagierte und ratgebende Sachverständige, die sie partnerschaftlich und mit offenem Ohr über den kompletten Werdegang des Unternehmens hinweg begleiten. Gründung, Investieren und Wachsen, Existenzsicherung, Weiterbildung, Unternehmensnachfolge, behördliche Genehmigungsverfahren sind nur einige der Themen, bei denen wir Unternehmen mit unserem Wissen und unserem Netzwerk aus erfahrenen Beratern, Unternehmen und Institutionen weiterhelfen können.
Wenn Sie als UnternehmerIn beziehungsweise UnternehmensgründerIn oder als FreiberuflerIn aus allen Branchen Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie zum Beispiel ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Wirtschaftsförderung als sogenannten “einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden. Der Service richtet sich insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten, aber auch an Interessenten aus Deutschland.
Ergänzende Beratungsangebote
- Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer Oldenburg
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
- KfW-Mittelstandsbank
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Niedersächsiche Bürgschaftsbank
- GERMANY TRADE & INVEST
- IXPOs - Das Außenwirtschaftsportal