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Anerkennungspraktikum im Rahmen eines Bachelor-Studiums

Das Studium der sozialen Arbeit ist breit gefächert und eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven. Sie als Studenten schließen Ihr Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule mit der Fachrichtung Soziale Arbeit in der Regel mit einem Bachelor of Arts ab und können für die staatliche Anerkennung ein einjähriges Praktikum nachweisen.

Praktikum

Der Landkreis Ammerland bietet die Möglichkeit, gemäß der Studienordnung ein entsprechendes Anerkennungspraktikum zu absolvieren. Die Anerkennungspraktika werden im Jugendamt im Bereich Allgemeiner Sozialdienst (ASD) abgeleistet.Das Berufspraktikum hat die Aufgabe, Sie an die selbständige berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit heranzuführen. In der berufspraktischen Tätigkeit sollen Sie sich in die Praxis der Sozialen Arbeit und in die damit verbundenen Verwaltungs­tätig­keiten einarbeiten und ihre Fachkenntnisse vertiefen. Neben der berufspraktischen Tätigkeit sind regelmäßige Supervisionen an der Universität oder (Fach-) Hochschule sowie Fortbildungen zu besuchen, für die der Landkreis Ammerland Sie freistellt.

Vergütung

Während des Anerkennungsjahres erhalten Sie eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst (TVPöD) von zurzeit monatlich 1.726,21 € brutto (gültig seit 01.02.2017).

Einstellungsvoraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts („Soziale Arbeit“ oder Sozialpädagogik)
  • Besitz eines Führerscheins der Klasse B
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit