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Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107023017000

In der Regel wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten verändern. Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Rechtsgrundlage