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Amtsärztin / Amtsarzt

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99003001000000

Amtsärzte sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Gesundheitsämtern der Landkreise tätig sind und den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen absolviert haben.

Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt wegen ihrer besonderen Unabhängigkeit und ihres speziellen zusätzlichen Sachverstands im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig. Die Terminvergabe für Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Behörden erfolgt in der Regel schriftlich.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beamte
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Begutachtungen der Erwerbsfähigkeit für das Jobcenter
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, bespielslweise für Gerichte und Ausländerbehörden
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von der Behörde:

  • schriftlicher Auftrag mit Fragestellung und Rechtsgrundlage

vom Patienten:

  • Personalausweis
  • aktuelle Arztberichte, Krankenhausberichte, Kurberichte und Ähnliches
  • gegebenenfalls Brillen und Hörgeräte
  • ausgefüllter Untersuchungsfragebogen

Untersuchungsablauf

Am vereinbarten Untersuchungstermin werden die Patienten durch die Amtsärztin beziehungsweise den Amtsarzt zur gesundheitlichen Vorgeschichte und zu aktuellen bestehenden Beschwerden befragt. Daraufhin erfolgt eine ärztliche Untersuchung für die Erhebung eines aktuellen körperlichen und psychischen Befundes. Gegebenenfalls werden Seh- oder Hörtests, Blutentnahmen oder andere zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Die mitzubringenden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen werden ausgewertet, im Einzelfall werden zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte veranlasst.
Je nach Fragestellung erhält der Auftraggeber des Gutachtens ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden von den Auftraggebern übernommen.