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31.05.2021

Inzidenz unter 35: Keine Testpflicht für Gastronomie, Sport und Kultur

Da im Landkreis Ammerland die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 35 liegt, gilt ab dem 2. Juni 2021 eine neue Inzidenzeinstufung mit weiteren Lockerungen für Gastronomie, Einzelhandel, Sport und Kultur.

In vielen Bereichen entfällt damit die Testpflicht, beispielsweise beim Sport, in Tier- und Freizeitparks, in Museen und bei körpernahen Dienstleistungen.

Die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen.

Bars, Clubs und Diskotheken dürfen mit der Hälfte ihrer zulässigen Personenkapazitäten wieder öffnen, allerdings müssen alle Gäste einen negativen Test vorlegen oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung erbringen.


Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis, wie beispielsweise Hochzeitsfeiern, sind in Gastronomiebetrieben mit bis zu 100 Personen möglich.

Darüber hinaus entfallen die Beschränkungen für sportliche Aktivitäten im Freien und in geschlossenen Räumen. Hallenbäder und Saunen dürfen wieder öffnen.

Bei religiösen Veranstaltungen darf wieder gesungen werden.

„Mehr Freiheiten, mehr Aktivitäten und mehr Miteinander – so titelt die neue Corona Verordnung, deren Einzelheiten Sie auf der Website des Landes Niedersachsen finden“, so Kosima Leonhard, Leiterin des Ordnungsamtes. 

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.