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Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn die Eltern gemeinsame elterliche Sorge haben,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter oder Vertreterin, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft an, kostenfrei bestimmte Urkunden aufzunehmen, zum Beispiel
- zur Vaterschaftsfeststellung (nach oder noch vor der Geburt),
- zum gemeinsamen Sorgerecht (nach oder noch vor der Geburt),
- zur Höhe des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle),
- zum Betreuungsunterhalt (Unterhaltsrechtliche Leitlinie).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Weitere Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt direkt Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, spätestens aber mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.