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Arbeiten in Deutschland

Ob und in welchem Umfang Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, können Sie dem Aufdruck auf Ihrem Aufenthaltsdokument entnehmen.

Viele Aufenthaltstitel erlauben Kraft Gesetz die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, das bedeutet sowohl die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als auch eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Auf Ihrem Aufenthaltsdokument oder auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel ist dann die Auflage "Erwerbstätigkeit gestattet" vermerkt.

Unter Umständen ist Ihnen aber auch eine ganz bestimmte Tätigkeit erlaubt. Möchten Sie eine andere als diese Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie zuvor bei der Ausländerbehörde die Änderung Ihrer Auflage zur Erwerbstätigkeit beantragen.

Als Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) oder einer Duldung benötigen Sie für die Ausübung einer Beschäftigung immer die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nicht möglich. Die Erlaubnis kann frühestens nach einem Voraufenthalt von drei Monaten erteilt werden. Bevor Ihnen eine Erlaubnis erteilt werden kann, wird von hier aus die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.

Möchten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, reichen Sie bitte die von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Stellenbeschreibung bei uns ein: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.