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Besuchseinladung

Mit Ausnahme der Bürger von Staaten der Europäischen Union (EU) benötigen alle Ausländer für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum.
Ein Visum ist ein Sichtvermerk im Pass des Ausländers, den die Deutsche Botschaft im jeweiligen Herkunftsland anbringt.

Im Verfahren zur Erteilung eines Visums prüft die deutsche Auslandsvertretung, ob der Besucher für die Dauer seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Kann er dieses nicht mit eigenen Mitteln sicherstellen, lassen sich auch in Deutschland lebende Dritte verpflichten, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung des Gastgebers (umgangssprachlich auch Einladung genannt),die Sie hier finden, nimmt die Ausländerbehörde gern entgegen.