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Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213)).

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zum Europäischen Parlament eine Stimme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmals zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • seit mindestens drei Monaten (also mindestens seit dem 9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Bekanntmachungen: