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Teilstationäre Eingliederungshilfe (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Fördergruppe, Tagesstätte, Budget für Arbeit)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in vergleichbaren Beschäftigungsstätten

Hilfen in besonderen teilstationären Einrichtungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)