Straßenverkehrsamt
Das Straßenverkehrsamt ist für viele Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zuständig. Dazu gehören die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die Erteilung von Führerscheinen, die Festsetzung von Verwarn- und Bußgeldern bei Verstößen gegen Verkehrsregeln, verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen (Beschilderungen, Baustellen und Veranstaltungen im Straßenraum), die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie Genehmigungsverfahren für Personenbeförderung und Güterkraftverkehr.
Darüber hinaus werden verschiedene Präventionsmaßnahmen im Bereich Fahrsicherheit (Fahrsicherheitstraining) angeboten.
Außerdem ist das Straßenverkehrsamt für die Kreisstraßen (einschließlich Radwege und Kreisverkehre an Kreisstraßen) zuständig.
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Der Bereich Allgemeine Verkehrsangelegenheiten beinhaltet unter anderem neben der Bearbeitung von Anträgen auf Straßensperrungen, Parkerleichterungen und Spezialtransporten die Erteilung von Taxenkonzessionen. Außerdem gehört das Fahrlehrerwesen in unseren Aufgabenkatalog und Entscheidungen über die Anbringung von Verkehrszeichen.
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen
- Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker, Ärzte, soziale Dienste)
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
- Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung
- Fahrlehrererlaubnis
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte außerhalb der »aG-Regelung«
- Verkehrsraumeinschränkung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bußgeld
Die Bußgeldstelle ist für die Ahndung aller im Landkreis Ammerland festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zur Zahlung eines Verwarn- oder Bußgeldes verpflichten, zuständig.
Führerschein
Die Fahrererlaubnisbehörde ist zuständig für alle Führerscheinangelegenheiten, Fahrerlaubnisse, Fahrerkarten sowie die Fahreignung.
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
- Fahrerlaubnis Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
- Führerschein: Ausstellung - neu wegen Namensänderung
- Fahreignungsregister Eintragung
- Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
- Fahrerkarte: Erteilung
- Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis innerhalb der EU
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Fahrerlaubnis: Ersatz bei vorhandenem Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Kreisstraßen
Der Landkreis Ammerland ist für die Unterhaltung, Kontrolle, Verbesserung und den Ausbau der Straßen und Radwege im Landkreis Ammerland zuständig. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg sowier die Straßenmeistereien Westerstede und Oldenburg unterstützen uns in der Aufgabenerledigung.
Sicher im Verkehr
Im Rahmen der Präventionskampagne „Komm nicht zu früh … in den Himmel“ bieten wir für Motorradfahrer, Fahranfänger und Senioren mit dem PKW in Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht Ammerland und der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland Fahrsicherheitstrainings an.
Ein spezielleres Fahrtraining „Fit im Auto“ bietet Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren die Möglichkeit, die eigene Fahrsicherheit sowohl praktisch als auch theoretisch zu testen und gemeinsam mit Experten zu beurteilen.
2017 wurden im Zuge der jährlich stattfindenden Präventionskampagne 3 000 gelbe Warnwesten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer angeschafft.
Zulassung
Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamts ist bei allen Fragen und Abwicklungen im Zusammenhang mit der An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen zuständig.
Zulassung
- Kraftfahrzeug Neuzulassung
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung im Onlineverfahren
- Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land
- Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus Nicht-EU-Land
- Zulassung neues Kraftfahrzeug aus EU-Land
- Zulassung neues Kraftfahrzeug aus Nicht-EU-Land
Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kurzzeitkennzeichen
- Rotes Händlerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Wunschkennzeichen
An-, Um- und Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Adressänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Abmeldung
- Kraftfahrzeug Abmeldung im Onlineverfahren
- Kraftfahrzeug - Technische Änderung
- Kraftfahrzeug Meldung Verkauf