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Parkerleichterung für Schwerbehinderte außerhalb der »aG-Regelung«

Für Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) nicht erfüllen, aber in ihrer Fortbewegungsfähigkeit dennoch stark beeinträchtigt sind, besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erlangen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für fünf Jahre erteilt.

Formulare