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Nordwest-Umfahrung in Rastede

Der Landkreis Ammerland plant den Neubau einer Nord-West-Umfahrung in Rastede, um die innerörtlichen Verkehre zu reduzieren und so die Verkehrssituation zu verbessern. Es ist vorgesehen, die Umfahrung des Ortskerns von der Raiffeisenstraße zur Oldenburger Straße vorzunehmen. Vor der Festlegung eines konkreten Trassenverlaufs und dem Beginn der konkreten Planungen sind verschiedene umfangreiche und zeitaufwändige Verfahren bzw. Voruntersuchungen erforderlich. Der Landkreis Ammerland hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Oldenburg mit diesen vorbereitenden Tätigkeiten beauftragt.

Da erste Voruntersuchungen wie z.B. die Vermessung bereits stattfanden, möchten wir sie nachfolgend über den aktuellen Stand der Planung sowie den weiteren Ablauf informieren.

1) Vergabe der Planungsleistungen an Ingenieurbüros nach der Vergabeverordnung (VgV)

Die NLStBV hat Anfang des Jahres 2021 mit der Durchführung der VgV-Vergabeverfahren für die Planung des Straßenbaus sowie eines Brückenbauwerks zur Querung der Bahnlinie begonnen. Der sich aus dem Gesetz ergebende Ablauf zur Wahrung der Verfahrensgrundsätze bedingt einen Vergabezeitraum von ca. einem Jahr, so dass die Vergabeentscheidung und der Vertragsschluss voraussichtlich Ende des Jahres 2021 erfolgen werden.

2) Vorarbeiten auf Grundstücken gem. § 37 b Nds. Straßengesetz (NStrG)

Parallel zum Vergabeverfahren führt die NLStBV seit März 2021 auf den betroffenen Grundstücken Vorarbeiten durch. Dazu wurden die vermessungstechnischen Arbeiten zur Aufnahme der Örtlichkeit und Topografie bereits vollständig abgeschlossen. Weitere Vorarbeiten wie faunistische und vegetationskundliche Erfassungen werden bis November 2021 durchgeführt.

Diese Vorarbeiten bilden die Grundlage, um mit der Planung beginnen zu können. Nach Abschluss des VgV-Verfahrens (siehe Pkt. 1) und erfolgtem Vertragsschluss (Ende 2021) werden den beauftragten Büros die Ergebnisse dieser Voruntersuchungen übergeben.

3) Planungsprozess

Die Planung der Nordwest-Umfahrung in Rastede durchläuft einen mehrstufigen Prozess, bei dem zunächst verschiedene Trassen-Varianten betrachtet und anschließend eine Vorzugsvariante identifiziert werden muss. Diese wird dann in allen Details ausgearbeitet. Nach Abschluss der Detailplanung wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität und der erforderlichen Berücksichtigung zahlreicher Belange ist die Abschätzung eines genauen Zeitrahmens hierfür schwierig. Die nachfolgend genannten Termine sind daher lediglich als grobe Zielvorgabe zu verstehen.

3.1) Vorplanung, Voruntersuchung (Beginn 01/2022)

Im Rahmen der Vorplanung werden verschiedene Trassenvarianten und Ausbildungsmöglichkeiten der Anschlussknotenpunkte entwickelt und die grundsätzlichen Entwurfs- und Betriebsmerkmale gewählt. Dabei werden die in den Vorarbeiten (siehe Pkt. 2) erstellten Unterlagen als Planungsgrundlage benötigt. Die verschiedenen Varianten werden hinsichtlich der Verkehrsqualität, der Verkehrssicherheit, der Umweltverträglichkeit, der raumstrukturellen Wirkung, der erforderlichen Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen und auch der Wirtschaftlichkeit anhand einschlägiger Verfahren gemäß technischem Regelwerk beurteilt. Dies schließt auch die Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Grundstückseigentümer mit ein.

Anschließend wird auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine bevorzugte Variante vorgeschlagen. Die Entwurfsunterlagen werden dem Landkreis Ammerland als Straßenbaulastträger der beiden beteiligten Kreisstraßen K 133 (Raiffeisenstraße) und K 131 (Oldenburger Straße) zur Entscheidung vorgelegt.

Aufgrund der Bedeutung dieses Vorhabens wird der Vorschlag der NLStBV zum Trassenverlauf in den Gremien des Landkreises Ammerland beraten und abschließend im Kreistag beschlossen.

Sobald ein Beschluss des Kreistages des Landkreises Ammerland vorliegt, kann mit der nächsten Planungsstufe begonnen werden.


3.2) Entwurfsplanung, Vorentwurf (Beginn voraussichtlich im Jahr 2023)

Die in der Vorplanung bestimmte Linie wird in der Entwurfsplanung lage- und höhenmäßig konkretisiert. Dabei werden ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und weitere Untersuchungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes integriert. Da die Linie zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung feststeht, werden auch weitere Untersuchungen wie z. B. Baugrunduntersuchungen, Immissionsgutachten etc. durchgeführt.
Abschließend werden behördeninterne Unterlagen erstellt (Vorentwurf) und verwaltungsintern sowie fachtechnisch geprüft.

3.3) Genehmigungsplanung, Feststellungsentwurf (voraussichtlich Ende 2023)

In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Die rechtlich maßgebenden Details werden in ausreichender Genauigkeit dargestellt. So lässt z.B. ein Grunderwerbsplan erkennen, welche Flächen für die Verwirklichung der Maßnahme in Anspruch genommen werden müssen. Mit betroffenen Grundstückseigentümern werden hierzu entsprechende Gespräche geführt.

Die Unterlagen des Feststellungsentwurfes werden zusammengestellt, so dass das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

3.4) Planfeststellungsverfahren (voraussichtlich 2024-2025)

Die Planung wird im Rahmen des vom Landkreis Ammerland durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ausgelegt und so der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme und für Einwendungen gegeben. In einem Erörterungstermin wird durch die Anhörungsbehörde versucht, vor dem Hintergrund der Rechtslage Lösungen zu erarbeiten, um die Bedenken und Einwendungen zu klären. In Folge dessen können sich z.B. Planänderung oder die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben. Abschließend erfolgt der Planfeststellungsbeschluss, durch welchen das Vorhaben genehmigt wird. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.

4) Bauvorbereitung und Bauausführung (voraussichtlich 2026 - 2029)

Nach der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Bauvorbereitung begonnen werden. Hierfür wird zunächst die Ausführungsplanung erstellt. Parallel dazu werden die konkreten und abschließenden Verhandlungen zum Grunderwerb für die benötigten Flächen geführt. Anschließend werden die Vergabeverfahren der Bauleistungen durchgeführt.

Anschließend kann mit der Bauausführung begonnen werden.