Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Die Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts lassen sich in die Bereiche „Veterinärwesen“ und „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung“ unterteilen. Die verschiedenen Aufgaben dieser Bereiche werden im Landkreis Ammerland, der sich durch hohe Tierzahlen und eine Vielzahl an lebensmittelverarbeitenden Betrieben auszeichnet, durch Amtstierärzte, amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Fachassistenten und Verwaltungsmitarbeiter wahrgenommen.
Der Überwachung unterliegen dabei etwa 2 500 Tierhalter und Nutztierhalter, die insgesamt etwa 79 000 Rinder, 52 000 Schweine, 5 000 Pferde und 780 000 Stück Geflügel halten, sowie etwa 1 400 Lebensmittelbetriebe, davon etwa 280 Milcherzeuger. Überprüft werden auch Betriebe, die mit tierischen Nebenprodukten oder Tierarzneimitteln umgehen, sowie private Tierhaltungen, die Anlass zu Beanstandungen gegeben haben.
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Anforderung an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft über kosmetische Mittel bis hin zu Bedarfsgegenständen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln oder Tabakerzeugnissen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen, werden in Betrieben aller Produktionsstufen vom Milcherzeuger über Gastronomie und Supermärkte bis hin zu Kühlhäusern regelmäßige Kontrollen und Probenahmen durchgeführt. Darüber hinaus fallen auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Abfertigung von Lebensmittelexporten sowie die Trichinenuntersuchung bei Wild in den Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung.
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Registrierung von Lebensmittelunternehmen
- Verbraucherbeschwerde
- Ausstellen von Genusstauglichkeitsbescheinigungen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Trichinenuntersuchung
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Lebensmittelüberwachung
- Registrierung von Lebensmittelbetrieben
- Verbraucherschutz
- Verbraucherinformationsgesetz
- Rückstandsüberwachung bei tierischen Lebensmitteln
Tierschutz
Hauptaufgabe im Bereich des Tierschutzes ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (zum Beispiel landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien, aber auch die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben. Eine weitere Aufgabe im Tierschutzbereich ist die Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Des Weiteren stehen nach dem Tierschutzrecht bestimmte gewerbliche Tierhaltungen und -betreuungen unter Erlaubnisvorbehalt und müssen daher vor Aufnahme genehmigt werden.
- Überprüfung von Tierhaltungen
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren, Online-Antrag
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Vorschriften für Tiertransporte - Zulassung von Betrieben und Befähigungsnachweis
- Tierschutz bei der Schlachtung
- Sachkundenachweis für berufliche Tätigkeit bei Schlachtung und Betäubung von Tieren
- Sachkundenachweis zur Ferkelkastration unter Betäubung mittels Isofluran-Narkose
- Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
- Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Schlachtverordnung
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Zoo, Online-Antrag
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Sittiche und Papageien, Online-Antrag
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde, Online-Antrag
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbliche Tierhaltung Erlaubnis, Online-Antrag
- Halten von Tieren in einem Tierheim, Online-Antrag
- Verbringen, Einführen, Vermittlung von Tieren, die ins Inland verbracht/eingeführt wurden gegen ein Entgelt, Online-Antrag
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
- Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden, Online-Antrag
- Hausschlachtung
- Zoo: Genehmigung
- Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern Ausstellung
- Reisen mit Heimtieren
- Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
- Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken, Online-Antrag
- Tierschutz beim Transport
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung, Online-Antrag
Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Schwerpunkte der Tierseuchenbekämpfung sind Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und Durchführung und Organisation von effektiven Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche. Ziel ist es, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Alle Nutztierbestände – auch Hobbyhaltungen – unterliegen einer Registrierungspflicht und werden auch hinsichtlich der Einhaltung von Untersuchungsfristen, Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen regelmäßig überprüft. Darüber hinaus unterliegen Tätigkeiten wie die Unterhaltung von Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen oder entsprechenden Sammelstellen einer Zulassungspflicht nach dem Tierseuchenrecht.
- Anzeige- und Meldepflicht bei Tierseuchen
- Tierseuchenbekämpfung
- Registrierung von Nutztierhaltungen
- Anzeige und Zulassung von Betrieben nach der Viehverkehrsverordnung
- Ausstellen von Tiergesundheitsbescheinigungen
- Tierschauen, Tierbörsen, Tiermärkte - Anzeige und Genehmigung
- Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Vogelgrippe
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Tierische Nebenprodukte
Die Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs), die vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen sind, unterliegen der seuchenhygienischen Überwachung. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 teilt die einzelnen Materialien je nach seuchenrechtlicher Gefährlichkeit in drei Kategorien ein. Darüber hinaus müssen nach dieser Verordnung Unternehmen und Anlagen, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen, von der zuständigen Behörde registriert beziehungsweise zugelassen werden. Hierunter fallen zum Beispiel Biogasanlagen und Hundefutterherstellungsbetriebe, aber auch gewerbliche Transporteure von tierischen Nebenprodukten. Die Zulassung und Registrierung sowie die Überwachung der Vorschriften erfolgen durch den Landkreis Ammerland.
Tierarzneimittel
Die Überwachung der Arzneimittelanwendung an Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, und die Rückstandsüberwachung stellen eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz dar. Durch sie soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.
Aufgaben nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG)
Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) dürfen Hunde nur so gehalten werden, dass von diesen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Seit 2011 müssen die Halter aller in Niedersachsen gehaltenen Hunde im Besitz der erforderlichen Sachkunde sein, alle Hunde müssen im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden und für alle Hunde müssen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden steht unter Erlaubnisvorbehalt.
- Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
- Hunde - Überprüfung der Tiere auf Gefährlichkeit
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung, Online-Antrag
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen, Online-Antrag
Cross Compliance
Unter „Cross Compliance“ werden alle Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt einzuhalten hat, um Direktzahlungen zu erhalten. Die Gewährung von Agrarzahlungen ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 unter anderem an die Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Tierkennzeichnung, der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit geknüpft. Werden in den systematischen, aber auch anlassbezogenen Kontrollen Verstöße festgestellt, können diese je nach Schwere zu einer Kürzung der Direktzahlung führen.