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Konditionalität-Kontrollen im Tierschutz-, Tierseuchen- und Lebensmittelrecht

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben geknüpft. Um die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelhygiene zu überprüfen, werden systematische und anlassbezogene Konditionalität-Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durchgeführt. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen. Die erweiterte Konditionalität löst bei der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) - Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ab. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen von Konditionalität-Kontrollen können Unterlagen wie folgende überprüft werden:

  • Arzneimittelanwendungen und -abgaben
  • Rückverfolgbarkeit

Welche Gebühren fallen an?

Die Durchführung von Konditionalität-Kontrollen ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage