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Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Anforderung an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft über kosmetischen Mittel bis hin zu Bedarfsgegenständen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln oder Tabakerzeugnissen. Zu diesem Zweck prüft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Betriebe die jeweils geltenden Rechtsnormen umgesetzt haben und einhalten. Darüber hinaus werden Verbraucherbeschwerden bearbeitet und Betriebe bei Baumaßnahmen, bei Fragen zur Zulassungspflicht oder zur Kennzeichnung beraten. Werden betriebs- oder produktbezogene Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung der Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen von Betriebskontrollen und Probeentnahmen werden hauptsächlich folgende Unterlagen kontrolliert:

  • Nachweise über Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  • Infektionsschutzbelehrungen
  • Kennzeichnungsträger

Im Einzelfall können gegebenenfalls weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für Kontrollen fallen Gebühren gemäß Ziffer VI.2.4. der Anlage zur "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) sowie Fahrtkosten an. Die festzusetzenden Gebühren staffeln sich – aufgeteilt in EU-zugelassene und nicht EU-zugelassene Betriebe – nach Jahresumsatz des Betriebes.

Bei Proben können im Falle einer Beanstandung darüber hinaus Kosten für die Untersuchung durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlagen