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Tierische Nebenprodukte - Registrierung und Zulassung von Sammel-, Transport- und Verarbeitungsbetrieben

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99110040247000

  • Betriebe, die tierische Nebenprodukte sammeln, transportieren und verarbeiten, beispielsweise Verarbeitungsbetriebe, Heimtierfutterhersteller, Biogasanlagen und Kompostwerke unterliegen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 einer Registrierungs-beziehungsweise Zulassungspflicht. Die Zulassung und Registrierung sowie die Überwachung der Vorschriften erfolgt durch den Landkreis Ammerland.

Der Zulassung unterliegen gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 folgende Tätigkeiten:

  • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b oder zugelassene alternative Methoden gemäß Artikel 20
  • Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
  • Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte – wenn sie Abfall sind – durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
  • Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
  • Herstellung von Heimtierfutter
  • Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
  • Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost
  • Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, inform von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
  • Lagerung tierischer Nebenprodukte
  • Lagerung von Folgeprodukten, die
    • durch Deponierung oder Verbrennung beseitigt oder durch Mitverbrennung verwertet oder entsorgt werden sollen,
    • als Brennstoff verwendet werden sollen,
    • als Futtermittel verwendet werden sollen; ausgenommen Anlagen oder Betriebe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen oder registriert sind,
    • als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel verwendet werden, außer bei Lagerung am Ort der direkten Anwendung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Zulassung oder Registrierung werden benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • die im Antrag genannten Anlagen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Zulassung und Registrierung von Unternehmen werden Gebühren nach Ziffer IV.1.1 und IV.1.2 der Anlage zur "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage