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Tierschutz bei der Schlachtung

Die tierschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Schlachtung sollen einen möglichst schonenden Umgang mit den Tieren unter größtmöglicher Vermeidung von Stress und Schmerzen garantieren. Die Tierschutzvorschriften bei der Schlachtung von Tieren ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz, der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und der Tierschutzschlachtverordnung. Die Unterbringung von Tieren in der Schlachtstätte ist dort ebenso geregelt wie die Betäubungs- und Schlachtverfahren. Für die Überwachung des schonenden Umgangs mit Schlachttieren werden die Einrichtungen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit regelmäßig geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, benötigen nach dem Tierschutzrecht einen Sachkundenachweis.