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Tierseuchenbekämpfung

Die Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung dienen der Vorbeugung und Bekämpfung anzeige- beziehungsweise meldepflichtiger Tierseuchen, der Organisation und dem Einsatz zur Überwachung und Durchführung der erforderlichen Untersuchungen sowie deren Auswertung und die Kontrolle des Tierhandels.

Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen wie Anordnungen von Betriebssperren und -räumungen, Einrichtungen von Sperr- und Beobachtungsgebieten sowie die Organisation und Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt. Die betroffenen Betriebe werden darüber hinaus gegebenenfalls bei der Bearbeitung der Entschädigungs- und Beihilfeanträge für die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt, und es werden gutachterliche Stellungnahmen erstellt sowie ordnungs- und strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.


Anzeigepflichtige hochansteckende Tierseuchen sind unter anderem:

  • hochpathogene aviäre Influenza, auch als „Vogelgrippe“ bekannt
  • Klassische und Afrikanische Schweinepest
  • Maul- und Klauenseuche
  • Salmonellose und Tuberkulose bei Rindern

Meldepflichtige Tierseuchen sind unter anderem:

  • niedrigpathogene aviäre Influenza
  • Paratuberkulose
  • Q-Fieber

Welche Unterlagen werden benötigt

Im Zuge der Tierseuchenbekämpfung können bei den betroffenen Betrieben unter anderem Unterlagen über Tierankäufe- und -verkäufe angefordert werden. Für die Bearbeitung von Entschädigungs- und Beihilfeanträgen werden im Einzelfall Unterlagen zu Tierzahlen und dem Wert der Tiere benötigt. Darüber hinaus können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Verdacht einer Tierseuche muss beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich gemeldet werden.
Entschädigungsanträge für auf behördliche Anordnung getötete Tiere – auch wenn sie vor der angeordneten Tötung verendet sind – müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Tötung bei der Tierseuchenkasse vorliegen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist unter anderem, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erfolgt ist und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wurde, der jährliche Beitrag gezahlt und der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat.