Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Trichinenuntersuchung

Wild- und Hausschweine, Einhufer, Dachse und sonstige Tiere, die Träger von Trichinen sein können und deren Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll, unterliegen der amtlichen Trichinenuntersuchung. Die Trichinenuntersuchung erfolgt montags und mittwochs im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die Proben müssen durch einen Tierarzt oder durch den beauftragten Jagdausübungsberechtigten entnommen werden. Das Ergebnis der Untersuchung wird bis zum Folgetag der Untersuchung per Fax oder per E-Mail versandt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Proben von Wildtieren, die auf Trichinen untersucht werden sollen, müssen von einem Wildursprungsschein begleitet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Trichinenuntersuchung fallen Gebühren in Höhe gemäß dem "Gebührentarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb von Großbetrieben im Landkreis Ammerland" an. Für die Trichinenuntersuchung bei Wildtieren fallen pro Tier beziehungsweise Tierkörperteil Gebühren in Höhe von 9,20 Euro an.
Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Equiden und Hausschweinen sind bereits in den Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung enthalten.

Nach einer Entscheidung des Kreisausschusses vom 09. Februar 2022 ist die Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen, die im Gebiet des Landkreises Ammerland geschossen wurden und für die eine Blutprobe abgegeben wurde, kostenfrei. Diese Gebührenbefreiung gilt bis zum 31.03.2024.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Trichinenuntersuchungen finden montags und dienstags statt. Die Proben müssen am Untersuchungstag spätestens um 10:00 Uhr im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgegeben werden. Proben, die später als 10:00 Uhr eingehen, können nicht berücksichtigt werden und werden erst am nächsten Untersuchungstag bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Proben zur Trichinenuntersuchung sind im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt persönlich abzugeben. Bitte keine Proben im Briefkasten der Dienststelle "Lange Straße 15, 26655 Westerstede" ablegen.

  • Im Landkreis Ammerland aufgefundene verunfallte bzw. verendet aufgefundene oder krank erlegte Stücke sind ausnahmslos auf die Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu untersuchen. Hierbei sind vorrangig Organ- bzw. Tupferproben zu entnehmen und beim Veterinäramt abzugeben.
  • Zur Intensivierung des bestehenden kreisweiten ASP-Monitoring wird eindringlich darum gebeten, möglichst auch bei allen gesund erlegten Stücken aus dem Landkreis Ammerland eine Blutprobe zur Untersuchung auf die ASP zusammen mit der Trichinenprobe vorzulegen.
  • Um ein sprunghaftes Seuchengeschehen möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Trichinenuntersuchung gesund erlegter Stücke aus Nachbarlandkreisen des Landkreises Ammerland nur bei gleichzeitiger Vorlage einer Blutprobe des Tieres durchgeführt.
  • Die Trichinenuntersuchung gesund erlegter Stücke außerhalb des Landkreises Ammerland und seiner Nachbarlandkreise wird nur bei gleichzeitiger Vorlage eines negativen Untersuchungsergebnisses auf die ASP zusammen mit der Trichinenprobe eingeleitet.