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Verbraucherbeschwerde

Sofern bei einem Verbraucher der begründete Eindruck besteht, dass ein Lebensmittel, ein Bedarfsgegenstand oder ein Betrieb, der diese Produkte herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt (zum Beispiel schlechte Qualität, unrichtige Kennzeichnung, fehlende Preisangabe oder Unsauberkeit) kann sich dieser an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Aufgrund der Angaben werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet, zum Beispiel eine Betriebskontrolle oder Einsendung von Proben an ein Untersuchungsinstitut.

Für die die Bearbeitung von Produktbeschwerden sind folgende Angaben notwendig:

  • Beschwerdegrund,
  • beanstandetes Lebensmittel wann, wo und in welcher Menge gekauft,
  • beanstandetes Lebensmittel wie gelagert und transportiert,
  • gegebenenfalls Datum des Verzehrs und
  • bei Erkrankung, welche Symptome und seit wann.

Sofern es sich um eine Produktbeschwerde handelt, sollte das Lebensmittel (gegebenenfalls Reste) gekühlt und mit der Verpackung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einige Unterlagen können bei Produktbeschwerden hilfreich sein, sind aber nicht Voraussetzung für die Bearbeitung:

  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Kennzeichnungsträger
  • sonstige Dokumente zur Rückverfolgbarkeit

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage