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Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit - Deutschland, Niederlande, Luxemburg und Belgien in infizierter Zone

Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.

Seit dem 25.10.2023 wurden eine Vielzahl von BTV-Ausbrüchen (Serotyp 3) in Niedersachsen festgestellt. Die Nachweise stammen überwiegend aus Rinder- bzw. Schaf-/Ziegenhaltungen, es gibt allerdings auch einen einzelnen Nachweis aus einer Alpakahaltung.

Nach bisheriger Erfahrung sind Rinder von einer Infektion mit dem Serotyp 3 symptomatisch nicht so stark betroffen wie Schafe. Es wurden Symptome wie Milchrückgang, Fressunlust, leichtes Fieber und Abgeschlagenheit beobachtet. Es gab allerdings auch diverse Fälle, wo gar keine Krankheitsanzeichen beobachtet wurden und die Infektion zufällig im Rahmen von Monitoring-Untersuchungen entdeckt wurde. Schafe hingegen zeigen eine ausgeprägtere Symptomatik mit Apathie, Fressunlust, Fieber und Verfärbungen und Erosionen an der Maulschleimhaut. Häufiger kommt es auch zu Todesfällen. Da bei den Rindern die Symptome weniger ausgeprägt sind ist es umso wichtiger die Tiere genau zu beobachten und auf Anzeichen einer Erkrankung wie z.B. Fressunlust oder erhöhte Temperatur zu achten.

Zwischenzeitlich wurde bei allen Bundesländern der Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ ausgesetzt. In den Niederlanden, Luxemburg, Belgien und Großbritannien wurde der Freiheitsstatus auf Grund von Ausbrüchen in Rinder- und Schafhaltungen ebenfalls ausgesetzt.

Der Verlust des BT-Freiheitsstatus geht mit Einschränkungen im Handel mit lebenden empfänglichen Tierarten einher: Betroffen ist der Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen. Das Verbringen von diesen Tieren innerhalb der infizierten Zonen ist ohne weitere Auflagen möglich. Sollen die Tiere in freie Gebiete verbracht werden, sind zusätzliche Blutuntersuchungen und Insektizidbehandlungen nötig. Schlachttiere müssen von einer Eigenerklärung des Tierhalters über die Seuchenfreiheit der Tiere und des Bestandes begleitet werden.

Zum Schutz empfänglicher Tiere vor einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit kommt der Impfung eine besondere Bedeutung zu. Derzeit ist in der Union jedoch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar. Das EU-Recht sieht in einer solchen Situation die Gestattung der Anwendung von nicht in der Union zugelassenen Impfstoffen durch eine zuständige Behörde vor. Von dieser Möglichkeit haben auch die Niederlande und Belgien bereits Gebrauch gemacht. In Deutschland ist durch entsprechende Verordnungen ebenfalls die Möglichkeit geschaffen worden, dass die zuständige Behörde, in diesem Fall die kommunalen Veterinärbehörden, den Einsatz von inaktivierten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen genehmigen können und sollen.

Die Genehmigung der freiwilligen Impfung erfolgte durch den Landkreis Ammerland per Allgemeinverfügung vom 24.06.2024.

Um die Nachvollziehbarkeit von durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, und der Mitteilungspflicht gemäß Allgemeinverfügung nachzukommen, müssen die Impfungen in der Hi-Tier Datenbank eingetragen werden.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anwendung der oben genannten Impfstoffe nicht zu Verbringungserleichterungen führt, sondern vorrangig aus Tierschutzgründen eingesetzt werden soll, um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Sobald ein Impfstoff in der EU regulär zugelassen wird, darf keiner dieser nicht-zugelassenen Impfstoffe mehr angewendet werden.

Weitere Informationen zu den Verbringungsregelungen, den Rechtsgrundlagen rund um BTV, den Impfempfehlungen und zu Eintragung der Impfung in HI-Tier finden Sie auf der Informationsseite des LAVES ((Niedersächisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare zur Tierhalterklärung.