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Bovine-Virus-Diarrhoe

Die Bovine-Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine Viruserkrankung der Rinder. Sie ist weltweit verbreitet und zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Infektionskrankheiten des Rindes.

Krankheitserreger ist das sogenannte Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus. Die Hauptansteckungsquelle für die Infektion mit dem BVD-Virus sind sogenannte PI-Tiere, wobei PI für persistent (dauerhaft) infiziert, steht. Das sind Tiere, die sich in der für das heranwachsende Immunsystem kritischen Phase der Trächtigkeit, d.h. etwa vom 26. bis 150. Trächtigkeitstag, im Mutterleib angesteckt haben, die Infektion überlebten und deren Immunsystem nicht in der Lage ist, das Virus als „fremd“ zu erkennen. Das Virus wird als körpereigene Struktur angesehen und kann somit nicht durch eine Immunreaktion bekämpft werden. Es werden keinerlei Antikörper gebildet. Diese persistent infizierten Kälber tragen also zeitlebens BVD-Virus in sich und scheiden es auch aus. Durch diese Dauerausscheidung kommt es zu einer (häufig vorerst unbemerkten) Verbreitung des Virus in der Herde.

Gesunde Tiere, welche nicht trächtig sind, machen die Infektion durch und bilden Antikörper. Sie zeigen häufig nur schwache Symptome wie vorübergehenden Durchfall, Fieber, milde Atemwegserkrankungen, Leistungsrückgang und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle.

Wenn das Virus in persistent infizierten Tieren zu einer aggressiveren Variante mutiert, bildet sich das Krankheitsbild der sogenannten Mucosal Disease (MD) aus. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der BVD. Die MD ist durch Chronische Abmagerung, Fieber, Appetitlosigkeit, blutige, therapieresistente Durchfälle, Speichelfluss und Schleimhautläsionen im Bereich des harten Gaumens, am Flotzmaul und Naseneingang, weniger häufig an der Klaue, gekennzeichnet und endet innerhalb von zwei Wochen tödlich.

Das derzeit praktizierte Testverfahren ist die Untersuchung der neugeborenen Kälber mittels Ohrstanze. Bei der Kennzeichnung der Tiere, die innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erfolgen muss, wird ein Stück Ohrknorpel in das an der Ohrmarke befestigte Teströhrchen gestanzt und zur Untersuchung eingesendet. Weitere Informationen über den Erhalt der Ohrmarken und der Untersuchungsmaterialien, finden Sie auf der Internetseite der Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit).

Die niedersächsische Tierseuchenkasse trägt die Kosten für die Laboruntersuchung. Sie gewährt außerdem Beihilfen für Tierverluste durch die BVD.

Die BVD ist seit 2005 eine anzeigepflichtige Tierseuche, jeder Verdacht und Ausbruch muss an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Sie wird in Deutschland seit dem 01. November 2011 staatlich bekämpft. Seither ist die Zahl der BVD-Infizierten Tierbestände kontinuierlich zurück gegangen.

Seit dem 30.09.2023 ist auch der Großteil Niedersachsens offiziell frei von BVD. Der vom Land Niedersachsen im April 2023 beantragte BVD- Freiheitsstatus wurde durch die Europäische Kommission anerkannt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass in den letzten 18 Monaten kein bestätigter Fall von BVD aufgetreten ist.

Folgende Kreise in Deutschland erfüllen, neben dem Bundesland Berlin, derzeit diese Bedingungen noch nicht:
Niedersachsen: Cuxhaven, Göttingen, Northeim, Oldenburg und Stade
Nordrhein-Westfalen: Borken, Gütersloh, Höxter, Kleve und Paderborn
Schleswig- Holstein: Rendsburg-Eckernförde

Sie bleiben, genauso wie Berlin, zunächst Zonen mit Tilgungsprogramm.

Durch den erlangten Freiheitsstatus ergeben sich auch Konsequenzen für den Handel, wie z.B. das Einstellungsverbot von Impftieren in Betriebe, die in freien Zonen liegen.