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Bovine-Virus-Diarrhoe

Die Bovine-Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine Viruserkrankung der Rinder. Sie ist weltweit verbreitet und zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Infektionskrankheiten des Rindes.

Krankheitserreger ist das sogenannte Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus. Die Hauptansteckungsquelle für die Infektion mit dem BVD-Virus sind sogenannte PI-Tiere, wobei PI für persistent (dauerhaft) infiziert, steht. Das sind Tiere, die sich in der für das heranwachsende Immunsystem kritischen Phase der Trächtigkeit, d.h. etwa vom 26. bis 150. Trächtigkeitstag, im Mutterleib angesteckt haben, die Infektion überlebten und deren Immunsystem nicht in der Lage ist, das Virus als „fremd“ zu erkennen. Das Virus wird als körpereigene Struktur angesehen und kann somit nicht durch eine Immunreaktion bekämpft werden. Es werden keinerlei Antikörper gebildet. Diese persistent infizierten Kälber tragen also zeitlebens BVD-Virus in sich und scheiden es auch aus. Durch diese Dauerausscheidung kommt es zu einer (häufig vorerst unbemerkten) Verbreitung des Virus in der Herde.

Gesunde Tiere, welche nicht trächtig sind, machen die Infektion durch und bilden Antikörper. Sie zeigen häufig nur schwache Symptome wie vorübergehenden Durchfall, Fieber, milde Atemwegserkrankungen, Leistungsrückgang und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle.

Wenn das Virus in persistent infizierten Tieren zu einer aggressiveren Variante mutiert, bildet sich das Krankheitsbild der sogenannten Mucosal Disease (MD) aus. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der BVD. Die MD ist durch Chronische Abmagerung, Fieber, Appetitlosigkeit, blutige, therapieresistente Durchfälle, Speichelfluss und Schleimhautläsionen im Bereich des harten Gaumens, am Flotzmaul und Naseneingang, weniger häufig an der Klaue, gekennzeichnet und endet innerhalb von zwei Wochen tödlich.

Das derzeit praktizierte Testverfahren ist die Untersuchung der neugeborenen Kälber mittels Ohrstanze. Bei der Kennzeichnung der Tiere, die innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erfolgen muss, wird ein Stück Ohrknorpel in das an der Ohrmarke befestigte Teströhrchen gestanzt und zur Untersuchung eingesendet. Weitere Informationen über den Erhalt der Ohrmarken und der Untersuchungsmaterialien, finden Sie auf der Internetseite der Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit).

Die niedersächsische Tierseuchenkasse trägt die Kosten für die Laboruntersuchung. Sie gewährt außerdem Beihilfen für Tierverluste durch die BVD.

Die BVD ist seit 2005 eine anzeigepflichtige Tierseuche, jeder Verdacht und Ausbruch muss an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Sie wird in Deutschland seit dem 01. November 2011 staatlich bekämpft. Seither ist die Zahl der BVD-Infizierten Tierbestände kontinuierlich zurück gegangen. Auf Grund dieses erheblichen Fortschrittes, wird die deutschlandweite Tilgung der Seuche angestrebt. Bereits jetzt haben einige Bundesländer einen Antrag auf Anerkennung des Status „frei von BVD“ bei der EU-Kommission stellen können.

Niedersachsen konnte auf Grund sporadischer Ausbrüche in der Vergangenheit noch keinen Freiheits-Status bei der EU-Kommission beantragen. Stattdessen hat Niedersachsen den Antrag auf Genehmigung eines Tilgungsprogramms gestellt. Mithilfe dieses Tilgungsprogrammes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden die nötig sind, um zeitnah ebenfalls den Status „BVD-frei“ zu erlangen.

Voraussetzungen für die Erlangung des Status „frei von BVD“ auf Gebietsebene:

  1. Die Impfung gehaltener Rinder gegen BVD ist verboten.
  2. Während der letzten 18 Monate kein bestätigter BVD-Fall.
  3. Mindestens 99,8 % der Betriebe/ 99,9 % der Rinderpopulation frei von BVD.

Um die Voraussetzung des Impfverbots zu erfüllen, hat das zuständige Niedersächsische Landwirtschaftsministerium am 22. November 2021 festgelegt, dass niedersachsenweit die Impfung gegen BVD verboten wird. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis Ammerland am 29. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen und die Impfung untersagt.

28.12.2021