Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftsbetrieb / Untere Abfallbehörde
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Ammerland steht für einen zuverlässigen und hochwertigen Entsorgungsservice für alle Ammerländer Haushalte und Gewerbebetriebe. Der Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt den Abfall von rund 57 000 Haushalten mit insgesamt rund 120 000 Müllgefäßen (Rest-, Biomüll und Altpapier). Dazu kommen noch circa hundert gewerbliche Containerkunden.
Abfallberatung
Der Landkreis Ammerland beschäftigt seit 1989 eine Abfallberaterin. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung von privaten Haushalten sowie gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung anfallender Abfälle. Weiterhin ist die Abfallberaterin im Rahmen dieser Thematik zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltpädagogik.
Entsorgung bei Privathaushalten
Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet den Bürgerinnen und Bürgern umfassende und haushaltsnahe Systeme zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie schadstoffhaltigen, gefährlichen Abfällen an.
- Allgemeines über Abfallbehälter
- Deponie Mansie und Recyclinghöfe
- Restabfallentsorgung
- Bioabfall Entsorgung
- Altpapierentsorgung
- Sperrgut - Selbstanlieferung zur Deponie Mansie
- Sperrgut - Entsorgung durch Abholung
- Gelber Sack
- Altglasentsorgung
- Ast- und Strauchwerkabfuhr
- Gartenabfallentsorgung
- Eigenkompostierung
- Problemstoffentsorgung
- Problemstoff-Sammelstellen (ProSa)
- Mobile Problemstoffsammlung
- Altkleidersammlung
- Energiesparlampen richtig entsorgen
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Sonstige Wertstoffsammlungen
- Hausmüll Entsorgung
Entsorgung bei gewerblichen, öffentlichen und freiberuflichen Einrichtungen
Die Entsorgung von Gewerbeabfällen wird in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützt die gewerblichen, öffentlichen und freiberuflichen Einrichtungen in dieser Hinsicht bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie bei der Entsorgung von Abfällen.
- Entsorgung bei Gewerbebetrieben - Allgemeine Hinweise
- Gewerbliche Siedlungsabfälle
- Bau- und Abbruchabfälle
- Pflichtrestmülltonne und Kleinmengenregelung
- Kompostierbare organische Abfälle - Biotonne
- Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Verpackungsabfälle
- Altholz
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
- Medizinische Abfälle
- Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metall und Sonstiges (Kurzübersicht)
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
- Gewerbemüll Entsorgung
Abfallwirtschaftsbetrieb
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises Ammerland. Der Landkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 17 (1) KrwG mit allen damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist weitgehend administrativ tätig und lässt wesentliche operative Leistungen von kommunalen Kooperationspartnern und beauftragten Bau- und Dienstleistungsunternehmen erbringen.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde überwacht die ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) anfallender Abfälle sowie die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der
- Abfallerzeugerüberwachung – die Überwachung umfasst die Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnungen,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen – Zuständigkeit bei illegaler Abfallbeseitigung beziehungsweise -verwertung,
- Zulassung oder Untersagung gewerblicher Sammlungen und
- Beteiligung in Bauleitplanverfahren.
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