Kommunalwahl / Direktwahl
Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Oktober 2026.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Landratswahl (Direktwahl)
Die Landrätin oder entsprechend der Landrat wird alle fünf Jahre direkt von den Wahlberechtigten des Landkreises per Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die vorgeschlagene Person nicht die nach Satz 1 erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt. Der Wahlausschuss stellt fest, ob die Person gewählt ist oder ob eine neue Direktwahl durchzuführen ist.
Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme.
Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Oktober 2026.
Wahl des Kreistages
Die Wahlen für den Kreistag des Landkreises Ammerland finden alle fünf Jahre statt. Die aktuelle Wahlperiode des Kreistages hat am 1. November 2021 begonnen und endet am 31. Oktober 2026.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Diese Stimmen können auf die unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise auf Gesamtlisten verteilt werden. Es können aber auch bis zu drei Stimmen derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden.