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Europawahlen

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 28 Mitgliedsstaaten. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zum Europäischen Parlament eine Stimme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.