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Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zum Europäischen Parlament eine Stimme, mit der eine Partei oder eine politische Vereinigung gewählt werden kann. Es gilt der Grundsatz der Verhältniswahl. Je mehr Stimmen die Liste einer Partei erhält, desto mehr Sitze hat die Partei im Europäischen Parlament. Insgesamt werden bei der diesjährigen Europawahl 720 Abgeordnete gewählt. 

Weitere Informationen zu der Europawahl und den einzelnen Parteien finden Sie unter www.europawahl.eu 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmals zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • seit mindestens drei Monaten (also mindestens seit dem 9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen:

Anschreiben an die zur Europawahl 2024 zugelassenen Parteien

Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 20.08.2020 - 43-30056/3310 - 

Bekanntmachungen: