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Aufgabenübersicht

Die Gesundheitsaufsicht befasst sich mit der Hygiene und dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten. Es werden Beratungen, Ortsbesichtigungen und Untersuchungen durchgeführt. Als Aufsichtsbehörde können im Einzelfall erforderliche Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet werden.

Der Bereich umfasst folgende Aufgaben:

  • Ermittlung, Überwachung, Untersuchungen sowie Beratungen zu meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten
  • Desinfektionsmaßnahmen und deren Durchführung
  • Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheimen
  • Hygiene in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Kureinrichtungen
  • Hygiene in Praxen für ambulantes Operieren und Praxen der Heilberufe
  • Überwachung nach der Hygieneverordnung
  • Maßnahmen bei Auftreten von Kopfläusen oder Krätze
  • Einrichtungen des Bestattungswesens
  • Badewasserqualität (Hallen- und Freibäder, Badeseen)
  • Überwachung der Trinkwasserqualität
  • Durchführung von Wasserproben
  • Beratung bei Schädlingsbefall, Bestimmung von Ungeziefer