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Rückstandsüberwachung bei tierischen Lebensmitteln

Die Rückstandsüberwachung soll im Rahmen des Verbraucherschutzes dazu dienen, die Anwendung nicht zugelassener Arznei-, Futter- oder Pflanzenschutzmittel aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln unter Einhaltung der gesetzlichen Wartezeit zu kontrollieren. Weiterhin wird die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten wie Blei, Cadmium oder Schwermetallen erfasst. Zu diesem Zweck werden in Erzeuger- und Schlachtbetrieben regelmäßig entsprechend der Vorgaben des „Nationalen Rückstandskontrollplans“ Blut-, Urin-, Kot-, Haar- oder Organproben entnommen, die durch die Untersuchungsinstitute des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht werden. Die Probenahme erfolgt im Einklang mit dem seit 1989 geltenden Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Probenahme werden Unterlagen zur Identifizierung und Herkunft des tierischen Lebensmittels benötigt. Sollten bei einer Probe Rückstände nachgewiesen werden, können gegebenenfalls im Rahmen einer Kontrolle weitere Unterlagen wie Tierärztliche Arzneimittel-Anwendungs- und Arzneimittel-Abgabebelege (AUA-Belege) angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Untersuchung von Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans erfolgt kostenfrei. Für Betriebskontrollen, die im Falle des Nachweises eines unerwünschten Rückstands durchgeführt werden, werden Gebühren nach der "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage