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Bauaufsicht
Die Bauaufsicht hat darauf hinzuwirken und darüber zu wachen, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie berät und informiert in diesem Rahmen auch die Verantwortlichen und Betroffenen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Die Bauaufsicht ist daher auch für die einzelnen Genehmigungsverfahren zuständig und prüft dementsprechend die Bauvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Baurecht.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO
- Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO
- Genehmigungsfreie Baumaßnahme
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
- Bauabnahmen
- Abnahme fliegender Bauten