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Jeder Privathaushalt hat Anspruch auf zwei gebührenfreie Sperrmüllentsorgungen im Kalenderjahr.
Die Abholung können Sie online beauftragen oder schriftlich mit dem Versand der Sperrgutkarte.

Zur Online-Anmeldung
Zur Sperrgutkarte


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Den Sperrmüll erst am Abfuhrtag morgens bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitstellen.
  • Es werden maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll abgefahren. Darüber hinaus werden Metallteile und Elektroaltgeräte mitgenommen.
  • Abfälle aus Ausbau- und Umbaumaßnahmen sowie Haushaltsauflösungen dürfen nicht als Sperrmüll angemeldet werden. Sperrmüll aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen ist von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
  • Nicht zugelassene Säcke und Kartons, Körbe oder Wannen mit Restmüll werden nicht mitgenommen.
  • Unzulässige Gegenstände und Abfallreste, die bei der Sperrgut-/Altmetallabfuhr nicht abgefahren werden, sind unverzüglich von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller der Sperrmüllabfuhr wieder zu entfernen!
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zur Sperrmüllabfuhr.