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Jeder Privathaushalt hat Anspruch auf zwei gebührenfreie Sperrmüllentsorgungen im Kalenderjahr.
Die Abholung können Sie online beauftragen oder schriftlich mit dem Versand der Sperrgutkarte.
Zur Online-Anmeldung
Zur Sperrgutkarte
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Den Sperrmüll erst am Abfuhrtag morgens bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitstellen.
- Es werden maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll abgefahren. Darüber hinaus werden Metallteile und Elektroaltgeräte mitgenommen.
- Abfälle aus Ausbau- und Umbaumaßnahmen sowie Haushaltsauflösungen dürfen nicht als Sperrmüll angemeldet werden. Sperrmüll aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen ist von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
- Nicht zugelassene Säcke und Kartons, Körbe oder Wannen mit Restmüll werden nicht mitgenommen.
- Unzulässige Gegenstände und Abfallreste, die bei der Sperrgut-/Altmetallabfuhr nicht abgefahren werden, sind unverzüglich von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller der Sperrmüllabfuhr wieder zu entfernen!
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zur Sperrmüllabfuhr.