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Straßenunterhaltung
Zur Straßenunterhaltung zählt die Beseitigung von Schlaglöchern, Laub, Schnee und Ähnliches. Hierfür ist jeweils der zuständige Straßenbaulastträger zuständig:
- bei Kreisstraßen und Radwegen an Kreisstraßen: der Landkreis Ammerland
- bei Gemeindestraßen: die zuständige Gemeinde, in der die Gemeindestraße liegt
- bei Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr