Abrechnung des kreiseigenen Förderprogramms
Sofern Unternehmen zur Schaffung neuer und zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie für bestimmte investitionsvorbereitende Maßnahmen ein Zuschuss aus dem kreiseigenen KMU-Förderprogramm zugesagt wurde, erfolgt nach Abschluss des Vorhabens ein Mittelabruf durch das Unternehmen. Für die Abrechnung sind einige Unterlagen vorzulegen. Wir beraten und unterstützen bei den Formalitäten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Vordruck »Verwendungsnachweis«mit den entsprechenden Anlage- und Kapitalkonten (DATEV-Kontenrahmen) der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Bei Investitionen sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben vom Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zu testieren. Bei investitionsvorbereitenden Maßnahmen entfällt der Nachweis.
- Vordruck »Mittelanforderung«
- Vordruck »Einzelfallaufstellung der Ausgaben«
- Originalbelege über die Kosten
- Vordruck »Bescheinigung der Arbeitsplätze« mit aktuellen Personallisten
- Vordruck »Erklärung zum Rechtsmittelverzicht«
- gegebenenfalls Vordruck «Nachweis von Einnahmen«
Es werden eventuell weitere Nachweise benötigt, die im Einzelfall angefordert werden. Der Zuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und positiver Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises ausgezahlt, wenn Haushaltsmittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zuschuss ist nach Abschluss des Investitionsvorhabens abzurufen.
Rechtsgrundlage
Die Berechnung des Zuschusses erfolgt auf der Grundlage des Programmes zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Ammerland.