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Abschluss des Landpachtvertrages melden

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99078009169000

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige ist an keine Form gebunden. Es ist lediglich eine Ablichtung des Pachtvertrages beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

Erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Frist

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.



  • 1 — 2 Monat(e)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid