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Alleiniges Sorgerecht - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Mit der Geburt des Kindes steht der Kindesmutter die elterliche Sorge, sofern die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder verheiratet sind, alleine zu. 

Die Kindesmutter kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Hierfür ist der unter Dokumente (rechter Rand) hinterlegte Antrag einzureichen.

Ein Kindesvater kann eine solche Bescheinigung nicht erhalten. Dieser kann seinen Umfang der elterlichen Sorge durch etwaige Sorgerechtsurkunden oder Gerichtsbeschlüsse nachweisen.

Für die Bescheinigung fallen keine Gebühren an.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine/n der zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen in der Beistandschaft.

Soweit ein Kind im Ausland geboren wurde, stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Auskunft über Alleinsorge) aus. Dazu wenden Sie sich bitte an die 

Stadtverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
E-Mail: nationales.sorgeregister@senbjf.berlin.de
  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung (gegebenenfalls)
  • Personalausweis beziehungsweise sonstige Ausweispapiere 

Rechtsgrundlage(n)