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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaaten) als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99150106001000

Volltext

Der Beruf Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie in Niedersachsen die Bezeichnung »Fachpsychotherapeutin« oder »Fachpsychotherapeut« für Ihre Spezialisierung führen möchten.

Mit der Ausbildung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut haben Sie eine zusätzliche Spezialisierung zu Ihrer Qualifikation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut im Ausland erworben. Für die Arbeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland benötigen Sie zunächst eine in Deutschland gültige Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie zudem die Anerkennung Ihrer Fachpsychotherapeutenweiterbildung beantragen. Mit der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation dürfen Sie die Weiterbildungsbezeichnung für Ihre Spezialisierung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut führen.

Voraussetzungen

  • Approbation
    Sie müssen bereits eine in Deutschland gültige staatliche Berufszulassung (Approbation) als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder eine Berufserlaubnis haben.
  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation:  Wenn Ihr Abschluss nicht automatisch anerkannt wird, müssen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut nachweisen.