Arbeitsvermittlung
Das Jobcenter Ammerland ist als zugelassener kommunaler Träger zuständig für die Arbeitsvermittlung von Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen. Unsere Aufgabe ist es, ein möglichst umfassendes Serviceangebot für alle Beteiligten - Leistungsberechtigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - anzubieten.
Unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager entwickeln mit den Arbeitsuchenden Perspektiven für eine Beschäftigung und begleiten die Person individuell von der Beratung über die eventuell notwendige Qualifizierung bis zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Unsere Existenzgründungs- und Selbständigenberatung unterstützt Arbeitssuchende, die den Weg in die Selbständigkeit gehen wollen oder solche, die bereits selbständig sind, mit Förderleistungen und Beratung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Adressenliste finden Sie unter Ansprechpartner Arbeitsvermittlung.
Voraussetzungen
Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Bringen Sie bitte zum Termin Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse) mit.