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Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.