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Bauaktenarchiv

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Spätestens beim Kauf einer Immobilie verlangt das finanzierende Kreditinstitut häufig die Vorlage der Baugenehmigungen für das Objekt. Aber auch aus anderen Gründen kann der Erhalt älterer Baugenehmigungen samt genehmigter Bauvorlagen erforderlich sein, etwa im Falle geplanter Umbaumaßnahmen.

Eigentümer oder Eigentümerinnen können daher vor Ort Einsicht in genehmigte Pläne nehmen und sich die gewünschten Unterlagen auch duplizieren lassen.

Voraussetzungen

Auskunft aus dem Bauaktenarchiv kann nur die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks erhalten. Eine Auskunft an Dritte kann nur durch Bevollmächtigung erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist eine möglichst genaue Bezeichnung des Objekts und der Belegenheit sowie bei Baugenehmigungen vor 1970 die ehemalige Eigentümerin beziehungsweise der ehemalige Eigentümer anzugeben.

Es ist darüber hinaus ein Eigentümernachweis (zum Beispiel ein aktueller Grundbuchauszug, Erbschein oder Grundsteuerbescheid) beziehungsweise bei lediglich beabsichtigtem Kaufinteresse eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder ein bereits unterschriebener Kaufvertrag vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Aufgrund der Vielzahl der Ersuchen an das Bauaktenarchiv wird jedoch eine rechtzeitige Anfrage empfohlen.