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Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Nr. 99012010001000

Ob ein Grundstück überhaupt oder nach eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Den besten Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder vor einem aufwendigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die sogenannte Bauvoranfrage dar. Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie dabei ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung prüfen lassen.

Als zusätzlichen Service bietet der Landkreis Ammerland eine Online-Plattform an, in der sich Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser über den Bearbeitungsstand ihres Antrags informieren können.

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides besteht, wenn die Prüfung Ihrer gestellten Frage ergibt, dass das öffentliche Baurecht insoweit eingehalten wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag für eine Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt werden benötigt:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000
  • Baubeschreibung
  • Bauentwurfsskizze

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenrahmen ergibt sich aus der Baugebührenordnung (BauGO) und richtet sich nach dem Umfang der geplanten Baumaßnahme und dem jeweiligen Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.

Rechtsgrundlage

Formulare