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Beratung und Hilfsangebote

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) berät und unterstützt Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung und deren Angehörige. Dies geschieht in Form von Einzelgesprächen, die im Gesundheitsamt oder zu Hause stattfinden können.

Die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrisches Dienstes kennen sich mit den verschiedenen psychiatrischen Erkrankungen aus und wissen um die Probleme, die dadurch im täglichen Leben entstehen können. In einem Erstgespräch besprechen die Mitarbeiter mit den Klienten die spezielle Problemlage und beraten zu den verschiedenen Hilfe-Möglichkeiten. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote im medizinischen und psychosozialen Bereich des Landkreises Ammerland und im weiteren Umland. Der Sozialpsychiatrische Dienst stellt den Kontakt zu den verschiedenen Hilfe-Anbietern her. Die Mitarbeiter begleiten Klienten – falls erforderlich – zu ihren Terminen und unterstützen sie bei der Antragstellung bei Behörden oder anderen zuständigen Stellen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet außerdem mehrere Gesprächsgruppen und einen Offenen Treff an.

Zusätzliche Informationen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Zustimmung der Beratungssuchenden weitergegeben werden. Das bedeutet, dass ohne eine ausdrückliche Vereinbarung niemand von dem Gespräch erfährt. Termine können telefonisch erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist das Niedersächsische Gesetz über die Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Das Ziel dieses Gesetzes ist, Betroffenen rechtzeitig Hilfe zu leisten.

Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Flyer und Broschüren