Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Frist
Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.