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Beurkundungen
Das Jugendamt ist befugt, folgende Beurkundungen vorzunehmen:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Sorgerechtserklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen (Urkunde)
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine/n der zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen in der Beistandschaft.
Rechtsgrundlage
§ 59 Sozialgesetzbuch VIII