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Bioabfall Entsorgung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99001003004000

Zur getrennten Erfassung und Verwertung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle im Landkreis Ammerland wurde 1991 die Biotonne eingeführt. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, allerdings mit einer Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompostierer.

Wählbar sind Behältervolumen von 60, 80, 120 und 240 Litern. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert. Sollten saisonbedingt einmal mehr Gartenabfälle anfallen, so können die zugelassenen 50-Liter-Gartenabfallsäcke aus Papier mit Aufdruck „Landkreis Ammerland“ offen (nicht zugebunden) am Abfuhrtermin neben die Biotonne für die Abholung bereitgestellt werden.

Das Einfüllen von Küchenabfällen in die Säcke ist nicht zulässig.

Es ist möglich, eine größere Saison-Biotonne für die Gartensaison anzumelden.

Alle An-, Ab- oder Ummeldungen von privaten Biotonnen müssen über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder die Stadtverwaltung Westerstede erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Biotonnen richten sich nach der Satzung des Landkreises Ammerland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung).

Was sollte ich noch wissen?

Die Behälter werden den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück.

Bei einem Umzug dürfen die Behälter nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.