Blaue Karte EU Erteilung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Volltext
Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen.
Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben.
Voraussetzungen
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Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger.
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Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft.
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Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt.
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Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze.
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Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor.