Blindengeld beantragen
Nr. 99107030080000Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen für zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Voraussetzungen
- Feststellung des Merkzeichens BL:
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Land Niedersachsen oder Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Landesblindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird oder vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Merkmal BL für blind festgestellt und gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld vorgelegt wird.
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde