Blindenhilfe
Nr. 99107030080000Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk BL
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im Land Niedersachsen können als weitere Leistungen das Landesblindengeld oder Zahlungen aus dem Landesblindenfonds in Betracht kommen.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.