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Cross-Compliance-Kontrollen im Tierschutz-, Tierseuchen- und Lebensmittelrecht

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben geknüpft. Um die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Tierkennzeichnung und Lebensmittelhygiene zu überprüfen, werden systematische und anlassbezogene Cross-Compliance-Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durchgeführt. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen können Unterlagen wie folgende überprüft werden:

  • Arzneimittelanwendungen und -abgaben
  • Tierkennzeichnung
  • Rückverfolgbarkeit

Welche Gebühren fallen an?

Die Durchführung von Cross-Compliance-Kontrollen ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage