Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternassistenz
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- besondere Wohnform
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Formulare
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene, (190 kB)
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, (650 kB)
- Stellungnahme der Schule, (56 kB)
- Kurzantrag zur Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, (171 kB)
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II § 30 Abs. 5 SGB XII, (82 kB)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung/ Inanspruchnahme der Maßnahme zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Kontaktdaten der Hilfeplanerinnen und -planer
Hilfeplanung für den Kinder- und Jugendbereich (U18)
Westerstede, Bad Zwischenahn
Rastede
Wiefelstede Süd
Wiefelstede Nord, Apen, Edewecht
Hilfeplanung für den Erwachsenenbereich (Ü18):
A-C
Herr Ehben
D-Ha
Frau Danischewski
Hb-Krue
Herr Caspers
Kruf-On
Herr Stalljann
Oo-Sig
Herr Jacobs
Sih-Z
Frau Schäferdiek