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Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99013036207000

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für besondere Anschaffungen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden, sofern dies nicht mit der monatlichen Pauschale für Sonderbedarfe abgegolten ist.

Verfahrensablauf

Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Die Antragstellung erfolgt bei Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Ammerland.  

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.


Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage(n)